Aufgaben der Bürgschaftsbank
Die Bürgschaftsbank übernimmt Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaft) für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art:
z.B. für Finanzierungen bei
- Existenzgründung
- Firmenübernahme
- Investitionen
- Betriebsmittelbedarf (auch Kontokorrentkreditrahmen)
- Avalen und Garantien (auch Avalkreditrahmen, z.B. für Durchführungs- und Gewährleistungsavale)
Eine Ausfallbürgschaft kann für ein einzelnes Unternehmen in der Regel bis zu EUR 1,25 Mio. übernommen werden. Die Übernahme von Bürgschaften für Alt- und Sanierungskredite ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus übernimmt die Bürgschaftsbank Garantien für Kapitalbeteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Eine gute Adresse, wenn es um Sicherheiten
in Form von Bürgschaften geht.