Sonder-Darlehensprogramm gemeinnützige Organisationen S-H
Mit diesem Programm unterstützen die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH), die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und das Land Schleswig-Holstein gemeinsam auf Basis des KfW-Sonderprogramms „Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen“ gemeinnützige Organisationen mit Sitz und/oder Vorhaben in Schleswig-Holstein, die einen Corona (COVID 19) bedingten Finanzierungsbedarf haben, wodurch sich die Organisation einem plötzlichen Liquiditätsengpass oder der gänzlichen Nichtverfügbarkeit von Liquidität ausgesetzt sieht.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem „Landesprogramm Schleswig-Holstein“.
Der Bürgschaftsantrag wird über den Online-Antrag der BB-SH gestellt. Nutzen Sie in dem Antragsformular bitte die Auswahl „BB-NPO“. Berücksichtigen Sie dabei, dass für dieses Programm statt der üblichen ABB gesonderte Richtlinien gelten; diese finden Sie in unserem Downloadbereich.
Da das Sonder-Darlehensprogramm bis 30.06.2021 befristet ist, können Bürgschaftsanträge bis 15.06.2021 berücksichtigt werden.
Dem Online-Antrag sind der Refinanzierungsantrag der IB.SH und die
Bestätigung der Programmvoraussetzungen sowie die
Erklärung zu Kleinbeihilfen (anstelle der im Online-Antrag integrierten Beihilfeerklärung) beizufügen. Die Formulare stehen im Downloadbereich der BB-SH zur Verfügung. Sie können wahlweise als Anlage zum Online-Antrag hochgeladen oder der BB-SH auf dem Post- bzw. elektronischen Wege zugeleitet werden. Für jede Art des Dokumentenaustauschs steht Ihnen darüber hinaus auch unser Upload-Portal auf unserer Webseite zur Verfügung.