Antragsweg
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten dann einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um somit bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können.